Erklärung zur Barrierefreiheit für impulsraeume-arnstadt.de
Stand dieser Erklärung: 30.06.2026
Als Kommune sind wir bemüht, unsere Website barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie aus der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
- Unsere Website entält bislang keine Informationen in leichter Sprache und in Gebärdensprache.
- Wir gehen davon aus, dass zum Vorlesen der Inhalte ein Screenreader oder eine andere geeignete Software verwendet wird. Deshalb bieten wir keine separate Funktion zum Vorlesen an.
- Auf einigen Seiten sind Landkarten von OpenStreetmap eingebettet. Wir haben keinen Einfluss darauf, ob diese Karten barrierefrei zugänglich sind oder nicht.
- Die Popups auf den Landkarten lassen sich nicht per Tastaur schließen.
Wir arbeiten daran, alle Inhalte barrierefrei zugänglich zu machen. Das betrifft vor allem:
- die semantisch korrekte Auszeichnung von Überschriften und anderen Textbausteinen
- Text-Alternativen für Fotos und Pläne
- Abkürzungen und Linktexte
Barrieren melden: Kontakt bei Problemen mit der Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie uns an:
Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen
Markt 1, 99310 Arnstadt
03628 / 745 773
presse@arnstadt.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn nach Ihrer Meldung an den oben genannten Kontakt keine Antwort erhalten oder keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Landesdurchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit wenden.
Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen angesiedelt. Sie hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Falls Sie ein Durchsetzungsverfahren einleiten wollen, wenden Sie sich bitte schriftlich direkt an die Landesdurchsetzungsstelle per E-Mail an kontakt@tlmb.thueringen.de.